Ferienhaus Liese

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AGB

Ferienhaus Liese – Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

 

§ 1 Allgemeines

(1) Die allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen (im Folgenden „Mieter“ genannt) und mir, Ursula Liese,  Oben auf der Wiemhufe 11, in 59909 Bestwig (im Folgenden „Vermieterin“ genannt). Ich bin Eigentümerin der Ferienhäuser Liese.

§ 2 Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie mir als Vermieterin den Abschluss eines Mietvertrages über das von Ihnen ausgewählte Objekt im angegebenen Zeitraum verbindlich an. Die Anmeldung kann online vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt auch für alle darin benannten Teilnehmer.

(2) Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. Die Annahme erfolgt durch Zusendung unserer Buchungsbestätigung per Mail, Fax oder Brief.

§ 3 Bezahlung

(1) Die Mietvorauszahlung beträgt 50% und ist innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Buchungsbestätigung fällig. Das Ferienhaus ist ab Eingang der Mietvorauszahlung für Sie verbindlich reserviert.

(2) Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Bezug des Ferienhauses zu überweisen.

(3) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 4 Wochen, wird  der Gesamtrechnungsbetrag sofort fällig.

§ 4 Leistungen / Preise

(1) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unseren Leistungsbeschreibungen unserer Homepage (www.urlaub-liese.de) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.

(2) Die vertraglich vereinbarten Preise ergeben sich aus den Preisangaben unserer Homepage sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.

Folgende Kosten werden zusätzlich zum Mietpreis abgerechnet: Kurkarte per Person, pro Tag – Erwachsene ca. 2,50 € (Saison) Winterpreis Erwachsene 1,25 € Kinder ganzjährlich 1,25 €

Gewünschte Zusatzleistungen, wie z.B. Wäsche werden bei Buchung besprochen und geklärt.

§ 5 An-und Abreise / Verkürzung oder Verlängerung des Aufenthaltes

(1) Am Anreisetag erhalten Sie die Zugangsdaten für die Schlüsselbox.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Anreise ab 15.00 Uhr, die Abreise bis 10.00 Uhr.

(3) Kann das Objekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden, z. B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn Sie als Vertragspartner das Objekt vorzeitig verlassen. Eine gewünschte Verlängerung des Aufenthalts ist rechtzeitig mit uns abzustimmen.

§ 6 Rücktritt / Umbuchungen / Ersatzperson

(1) Ich erlaube meinen Gästen eine kostenfreie Stornierung bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit.

  • Bei 60-31 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises fällig und
  • Bei Stornierung ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 80% der Mietsumme.

(2) Eventuelle An- oder bereits komplett getätigte Mietpreiszahlungen werden unter Berücksichtigung der eben aufgeführten Stornogebühren innerhalb von 14 Tagen erstattet. Wir erlauben uns ebenfalls bis 1 Woche vor Beginn der Mietzeit eine Kündigung (höhere Gewalt wie z.B. Erdbeben, Sturmschaden oder Brand) auszusprechen. Bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn oder vorzeitiger Abreise werden 100% des vereinbarten Mietpreises fällig. Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern!

(3) Abweichend von diesen pauschalierten Rücktrittsgebühren bleibt Ihnen als Mieter das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen. Bis zum Beginn der Mietzeit können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Wir sind berechtigt, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn seiner Teilnahme besondere Mieterfordernisse, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Sofern Sie einen geeigneten Ersatzmieter stellen oder eine Weitervermietung durch uns erfolgt, entfallen die Rücktrittskosten für den Zeitraum der Weitervermietung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

(4) Bei einer Leistungsänderung oder Rücktritt bzw. Kündigung durch uns, werden wir Sie darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung auf eines unsere anderen Ferienobjekte anbieten oder wenn dies nicht möglich ist, einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Kommt es wider Erwarten zu einer wesentlichen Änderung der Leistung, sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter sowie die übrigen Teilnehmer, haben das Mietobjekt und sein Inventar sorgfältig zu behandeln. Unsere Hinweise in der Ferienhausbeschreibung / Leistungsbeschreibung sind zu beachten, insbesondere ist Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

(2) Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Zahl von Personen belegt werden. Zusätzliche Personen können von der Vermieterin abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden.

(3) Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters.

(4) Verursacht der Mieter oder ein anderer Urlaubsteilnehmer einen Schaden am Mietobjekt, ist dieser unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Mieter haftet für alle von ihm oder den übrigen Teilnehmern während der Mietzeit verursachten Schäden. Erkennt der Mieter, dass durch plötzliche Ereignisse Schäden oder Leistungsstörungen am Mietobjekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

(5) Stellt der Mieter bei Bezug des Ferienhauses fest, dass dieses nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens nach 48 Stunden) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an die Vermieterin nicht mehr geltend gemacht werden.

(6) Im Ferienhaus ist eine „Hausinformation“ ausgelegt. Bei darüber hinausgehenden Fragen kann die Vermieterin telefonisch unter den auf der Homepage stehenden Telefonnummern kontaktiert werden.

§ 8 Sonstiges

(1) In beiden Häusern sind Fliegengitter vorhanden.

(2) Die Mitnahme eines Haustieres ist in den Ferienhäusern ist nicht möglich.

(3) Innerhalb der Häuser ist das Rauchen nicht gestattet.

(4) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im Winter bei Schneeaufkommen keinen Winterdienst leisten.

§ 9 Hausordnung

(1) Es gilt die im Ferienhaus ausliegende Hausordnung. Bei Verstoß gegen die Hausordnung kann eine Abmahnung ausgesprochen werden. Kommt es wiederholt zu Verstößen, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Fall tritt der § 6 in Kraft der besagt, dass bei vorzeitiger Abreise 100% des vereinbarten Mietpreises fällig sind, es sei denn, das Ferienobjekt kann an einen anderen Mieter für denselben oder längeren Zeitraum und derselben Mietsumme weiter vermietet werden.

§ 10 Salvatorische Klausel / Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag bestimmt sich nach deutschem Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

(2) Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wittmund.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Datum (Stand) der Veröffentlichung 01/2024